Angehörige besonders benötigter Berufsgruppen können – trotz Schließung der Schulen – eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Ab sofort dürfen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich ein Erziehungsberechtigter zu den in der Corona-Krise dringend benötigten Berufsgruppen gehört. Bisher mussten beide Erziehungsberechtigten zu diesem Personenkreis gehören.
Auch in den Osterferien (30.03.2020-14.04.2020) wird die Notbetreuung in den niedersächsischen Schulen vorgehalten. Denn die Notbetreuung ist integraler Bestandteil der Krisenbewältigungsstrategie des Landes Niedersachsen.
Informationen zum Ablauf:
Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, ist bitte die Schulleitung unter folgender E-Mail-Adresse: schulleitung@gsblino.de zeitnah zu informieren, spätestens bis 18:00 Uhr des Vortages!
Unter dem Menüpunkt “Für Eltern” finden Sie unter “Downloadbereich & Links” einen Abfragebogen, den Sie bitte vor der Aufnahme in die Notbetreuung ausfüllen und an uns weiterleiten.