Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit allen Schulen in Niedersachsen die Erteilung von Unterricht untersagt.
Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Für die Schulen bedeutet dies, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult. Diese Maßnahme erfolgt, um die Möglichkeit der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schule zu gewährleisten.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).
Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, schicken Sie ihr Kind am Montag in die Schule am Standort in Bliedersdorf, da nur dort die Notbetreuung angeboten wird. Aufgrund der Busfahrzeiten liegt der zeitliche Rahmen für die Betreuung bei uns wie gewohnt zwischen 7.45 Uhr und 12.45 Uhr.
Alle schulischen Termine, die in diesem Zeitraum liegen (wie bspw. Schüler-Eltern-Lehrer-Sprechtage, Schulkino, Probetag, Insektenhotelbau) entfallen ebenfalls. Wir werden Ersatztermine suchen, sobald sich abzeichnet, dass mehr Planungssicherheit gegeben ist.
Hier gelangen Sie auf die Seite der Niedersächsischen Landesschulbehörde, auf der die häufigsten Fragen zu den Schulschließungen beantwortet werden.