Home » Allgemein » Ausweitung der Notbetreuung in den Schulen

Ausweitung der Notbetreuung in den Schulen

Angehörige besonders benötigter Berufsgruppen können – trotz Schließung der Schulen – eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Ab sofort dürfen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich ein Erziehungsberechtigter zu den in der Corona-Krise dringend benötigten Berufsgruppen gehört. Bisher mussten beide Erziehungsberechtigten zu diesem Personenkreis gehören.

Auch in den Osterferien (30.03.2020-14.04.2020) wird die Notbetreuung in den niedersächsischen Schulen vorgehalten. Denn die Notbetreuung ist integraler Bestandteil der Krisenbewältigungsstrategie des Landes Niedersachsen.

Informationen zum Ablauf:

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, ist bitte die Schulleitung unter folgender E-Mail-Adresse: schulleitung@gsblino.de zeitnah zu informieren, spätestens bis 18:00 Uhr des Vortages!

Unter dem Menüpunkt “Für Eltern” finden Sie unter “Downloadbereich & Links” einen Abfragebogen, den Sie bitte vor der Aufnahme in die Notbetreuung ausfüllen und an uns weiterleiten.

vmz-niedersachsen.de

Witterungsbedingter Schulausfall wird bis spätestens 5:45 Uhr für die offizielle Seite des Landes Niedersachsens meldepflichtig und dann unmittelbar veröffentlicht:

vmz-niedersachsen.de

Das interessiert mich:

Anstehende Termine

August 2025

Freitag 29. August

15:30 – 16:30
Vernissage Kreativität macht stark - Kunstausstellung

September 2025

Montag 1. September

19:30 – 21:00
SER-Sitzung

Mittwoch 3. September

16:00 – 18:00
Gesamtkonferenz